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Eilantrag:
- Heino
Janßen,
Hauptstraße
17,
- 26340
Zetel,
den
10.10.2006
- Tel.:
04453 /
2632, Fax.:
4474
-
Präsident des
ZD -
Einschreiben
und Fax - E r i n n e r u n g -
- An
den
- BRD
– Präsidenten
Köhler,
- die
BRD –
Kanzlerin
Merkel,
- die
Staatssekretäre
des
Bundeskanzleramts,
des Auswärtigen
Amtes und
- das
Bundesministerium
für Justiz über
das
-
- B
u n d e s p r ä
s i d i a l a m
t
- S
p r e e w e g
1
-
- 10557
B e r l i
n
-
- (durch
Fax
030 –
2000 – 1999
vorab)
-
Nachrichtlich an
den Kontrollrat
der vier
Alliierten u.a.
-
Vordringlicher
Eilantrag gemäß
Art 25 GG!
- Sehr
geehrter
Herr BRD –
Präsident Köhler,
- sehr
geehrte Frau
BRD
–
Kanzlerin
Merkel,
- sehr
geehrte BRD
–
Mitglieder
des
Bundestages
und
Bundesrates,
wie
aus der 40.
Auflage des GG
ersichtlich,
behauptet der
Prof. Dr. Dr.
Udo Di
Fabio als
Richter des BRD-
BVG
wider
besseren
Wissens, damit
wissentlich,
willentlich und
vorsätzlich
wider Art. 25
GG, das GG von
1949 gemäß den
Kontroll- und
Sperrgesetzen
laut Art.139 und
120 GG sei jetzt
die Verfassung
des Deutschen
Volkes.
Die
Staatsverfassung
sei damit die
Quelle für die
Legitimation
politischer
Herrschaft
geworden,
obwohl
das BRD- BVG in
seiner Grundsatzentscheidung
aus 1973
festgeschrieben
hat, daß
das fortbestehende
Deutsche
Reich mit seinem
Staatsvolk mangels
Organisation
nicht handlungsfähig
sei.
Wie soll
dieser
Widerspruch
verstanden
werden?
Da
nach Art. 20
Abs. 2 Satz 1 GG
alle
Staatsgewalt vom
Volke ausgehen
sollte, das Volk
zu keinem
Zeitpunkt, weil
handlungsunfähig
gehalten,
gefragt ist,
habe ich als Präsident
des Zentralrats
der Deutschen (ZD)
mir zur Aufgabe
gemacht, dies zu
ändern, indem
die Handlungsfähigkeit
des
fortbestehenden
Deutschen Volkes
über den
Zentralrat der
Deutschen (ZD)
wieder
herzustellen
ist, damit Art.
25 GG
verwirklicht
werden kann.
Siehe dazu die
anliegende
Rechtsgrundlage
und Satzung mit
dem
modifizierten GG
gemäß Art. 25
GG, denn:
Der
Begriff Völkerrecht
(Art. 25 GG) bezeichnet
Rechtsnormen,
die in
Selbstbestimmung
die Beziehungen
zwischen Staaten
und anderen
gleichrangigen
Rechtsträgern
regelt.
Völkerrechtssubjekte
sind daher
Staaten nach der
"Drei-Elementen-Lehre,"
wonach ein
Staatsreich,
ein Staatsvolk
und eine Staatsgewalt
vorhanden sein müssen.
Da die BRD weder
ein Staatsvolk
noch ein
Staatsreich hat,
daher auch keine
Staatsgewalt
nach Völkerrecht
ausüben kann,
kann Art. 25 GG
auch nicht
verwirklicht
werden. Dies
gilt gleichermaßen
für
Verwaltungskonstrukte
jeglicher Art.
So
ist weiter
festzustellen, daß
es den
Zentralrat der
Juden, der Sinti
und Roma, der
Moslems usw. in
der BRD im Land
der Deutschen
sogar als „Körperschaft
des öffentlichen
Rechts“ gibt,
nur den
Zentralrat der
Deutschen in
Deutschland, den
hat es bis jetzt
nicht gegeben.
Ist das nicht
beschämend?
Die
Deutschen in
Deutschland
werden unter
Besatzungsdiktat
und Feindstaatenklauseln
im Kriegszustand
unter
Waffenstillstandsbedingungen
handlungsunfähig
durch BRD –
Gewalten
gehalten, wider
HLKO und Art 25
GG, gegen die
Vorgaben der
vier Alliierten?
Es
wird daher gemäß
Art 25 GG der
Zentralrat der
Deutschen (ZD)
als Körperschaft
des öffentlichen
Rechts
beantragt, als
einzige legitime
Rechtsorganisation
des
fortbestehenden
Deutschen
Reiches mit
seinem
Staatsvolk.
Gleichzeitig
sind alle
Botschaften und
Staaten, sowie
die Kontrollräte
der vier
Alliierten, wie
die ca. 70
Staaten die
Deutschland den
Krieg erklärt
haben, in
Kenntnis zu
setzen.
Ich
erwarte die
Eingangsbestätigung
und
entsprechende
Benachrichtigung
der vorgegebenen
Wertung und
Eintragung
entsprechend der
Satzung des ZD
gemäß den
Kontroll- und
Sperrgesetzen
der Alliierten,
sowie den
Vorgaben des GG
von 1949 gemäß
der HLKO und
Art. 25 GG,
wonach das GG
entsprechend
Art. 25 GG
modifiziert, als
Ermächtigungsgesetz
bis zur
Wiedervereinigung
und den
Verhandlungen über
einen
Friedensvertrag
nach Klärung
der
Kriegsschuldfrage
des 30-jährigen
Krieges von 1914
bis 1945 im
Waffengang der
verbrannten
Erde,
Rechtsgrundlage
bleibt, siehe
dazu Art 146 GG
von 1949.
Ergänzend
sei noch
hinzugefügt, daß
das Völkerrecht
(Art. 25 GG) und
das Reichsrecht
das
Besatzungsrecht
bricht. So wird
auch die
Handlungsweise
der BRD-
Gewalten, welche
als
Parteienprodukt
fremder Mächte
sich selbst des
Hochverrats überführt
haben, deutlich.
Damit stehen
sich zwei
Gewalten gegenüber:
1. Das
Völkerrechtssubjekt
des
fortbestehenden
Deutschen
Reiches mit
seinem
Staatsvolk,
jetzt vertreten
durch den Zentralrat
der Deutschen (ZD),
2. das
1990 sich
selbsternannte Verwaltungsprodukt
BRD, vertreten durch dubiose Parteien,
wie
von 1949 bis
1990 gemäß der
HLKO von den
Alliierten so
bestimmt.
Da
aber nach Art.
20 Abs. 2 Satz 1
GG
alle
Staatsgewalt vom
Volke ausgehen
sollte, nicht
von Parteien,
ist das Ergebnis
auch
entsprechend,
wie aus Art. 23
GG von 1990
ersichtlich,
formaljuristisch
nur als
Hochverrat zum Völkermord
zu werten, denn:
Die
Wähler hatten
bis jetzt nur
alle 4 Jahre die
Möglichkeit,
die
Farbzusammenstellung
der Parteien zu
bestimmen, bei
gleichbleibender
Parteienpolitik(!),
als Fortsetzung
des Krieges mit
anderen Mitteln.
Erst jetzt
besteht die Möglichkeit
zwischen:
- 1.
„Nationaler
Wende,“
oder
- 2.
„Multikriminellem
Ende“ zu wählen,
siehe dazu die Satzung und GG zum ZD. Es braucht sicherlich eine geraume
Zeit, um die
Folgen der 60- jährigen
Umerziehungspolitik
zur Selbstzerstörung
zu überwinden,
damit die
Pflicht der
Volkserhaltung
als Grundlage
der
Selbsterhaltung
wieder erkannt
und durchgeführt
werden kann.
Denn ohne Volk
kein Recht und
keine Zukunft,
denn:
Sir
Hartley
Shawcross,
der
Hauptankläger
in Nürnberg und
spätere General
-Staatsanwalt
Großbritanniens
sagte in seiner
Rede in
Sturbridge am 16
März 1984:
„Vor dem Nürnberger Tribunal verurteilte ich
zusammen
mit meinem
russischen
Kollegen
NS-Aggression
und -Terror.
Heute glaube
ich, daß
Hitler und das
Deutsche Volk
keinen Krieg
wollten,
sondern daß
wir - Großbritannien
- Deutschland
den Krieg erklärt
haben in der
Absicht, es zu
vernichten in Übereinstimmung
mit unserer
Doktrin vom
Gleichgewicht
der Kräfte. Und
wir wurden
ermutigt von
jenen
Amerikanern, die
Roosevelt
umgaben.
Wir
haben Hitlers
Appelle, keinen
Krieg
anzufangen,
ignoriert.
Heute
müssen wir uns
eingestehen, daß
Hitler recht
hatte. Er bot
uns die
Zusammenarbeit
mit Deutschland
an,“ denn: „Sie müssen sich darüber klar sein, daß
dieser Krieg
nicht gegen
Hitler oder den
Nationalsozialismus
geht, sondern
gegen die Kraft
des deutschen
Volkes, die man
für immer
zerschlagen
will, gleichgültig,
ob sie in den Händen
Hitlers oder
eines
Jesuitenpaters
liegt."
Daher
auch der
verbissene Kampf
der BRD- und
EU-Strategen,
die „EU –
Verfassung“
und den „Internationalen
Haftbefehl“
als Endlösung
durchsetzen zu
wollen, gegen
das eigene Grundgesetz
(GG) und Völkerrecht?
Hochachtungsvoll
Prof.
h.c. (unemcr)
Heino Janssen,
Präsident
des ZD
Völkermord
durch
Schuldknechtschaft!
Wer
den ständigen
Hinweis auf eine
angebliche kollektive
Schuld dazu
benutzt, ein
Volk auf Dauer
in einem Zustand
der Unterwerfung
zu halten, der
errichtet ein
System der Schuldknechtschaft.
Da es keine
kollektive
Schuld gibt,
wohl aber eine
kollektive
Diffamierung,
wird die
kollektive
Diffamierung
benutzt, um
Verbrechen gegen
ein Volk zu
legitimieren.
Wer so Bußrituale
und einseitiges
Gedankengut
instrumentalisiert,
um ein Volk zu
entmündigen, um
es in
bedingungsloser
Unterwerfung zu
zwingen, bis zur
Selbstaufgabe
und Selbstzerstörung,
begeht nicht nur
Hochverrat,
sondern
systematischen Völkermord,
denn:
Hochverrat!
Wer
es unternimmt,
die auf dem
Grundgesetz der
Bundesrepublik
Deutschland
beruhende
verfassungsmäßige
Ordnung zu ändern,
wird nach § 81
Abs. 2 StGB mit
lebenslanger
Freiheitsstrafe,
nach geltendem Reichs- und Alliiertenrecht mit dem Tode bestraft.
Völkermord!
Wer
in der Absicht,
eine nationale,
rassische,
religiöse oder
durch ihr
Volkstum
bestimmte Gruppe
als solche ganz
oder teilweise
zu zerstören
versucht, oder
unter
Lebensbedingungen
stellt, die
geeignet sind,
deren körperliche
Zerstörung ganz
oder teilweise
herbeizuführen,
erfüllt § 6
VStGB (alt 220a
StGB) Völkermord.
- Völkermord
- nach
jüdischem
Ritus?
Nicht
1939 oder 1914,
nein am
18.01.1874,
drei Jahre nach
der Reichsgründung
1871 soll
der „Papst
Pius der IX“ vor
einer
internationalen
Pilgerversammlung
gesagt haben:
„Bismarck
ist die Schlange
im Paradies der
Menschheit.
Durch diese
Schlange soll
das Deutsche
Volk verführt
werden, mehr
sein zu wollen
als Gott selbst.
Dieser Selbsterhöhung
wird eine
Erniedrigung
folgen, wie noch
kein Volk sie
hat kosten müssen.
Nicht wir, nur
der Ewige weiß,
ob nicht das
Sandkorn an den
Bergen der
ewigen
Vergeltung sich
schon gelöst
hat, > das
der Niedergang
zum Bergsturz
wachsend <
in
einigen Jahren
am Fuße dieses
Reiches anrennen
und es in Trümmern
verwandelt wird.
Dieses Reich,
das wie der
Turmbau zu Babel
Gott zum Trotze
errichtet wurde
und das zur
Verherrlichung
Gottes vergehen
wird!“
Daher
auch die
Jalta –
Konferenz, nach der am 06.06.1944 erfolgten Landung der Alliierten, wonach nur diejenigen Länder in die UNO
aufgenommen
werden sollten,
die Deutschland
den Krieg erklärt
haben, um
Deutschland von
der durch Präsident
Truman
gebilligten
Direktive JCS
1067 vom
26.04.1945 (Morgenthau-
Plan) als
besiegten Feindstaat
zu besetzen, um es zu zerstört und ausgeraubt, durch Vermischung und
Umerziehung der „Endlösung“ zuzuführen, wie 1990 laut Art. 23 GG vom Feindstaat BRD
vollzogen
ist?
Der
Völkermord
durch das Volk
selbst, wie am
06.06.1944 durch
über 70 Staaten
beschlossen, die
Deutschland den
Krieg erklärt
haben, wie 1874
vom Papst
vorgegeben?
Das deutsche Volk so der Führung,
Rechte und Wahrheit beraubt, zudem
belogen,
umerzogen,
vertrieben,
vergewaltigt,
ausgeraubt,
unter
Kriegszustand
und
Feindstaatenklauseln
gehalten,
durch
einen mörderisch-
verlogenen
Parteiendemos
umgestaltet,
ist
das nicht das größte
Verbrechen auf
Erden das man
kennt, da
damit jedes Volk
erleidet den
Untergang und
das End?
- Wer
so noch
die
Hochverräter
und Völkermörder
hofviert,
gewählt
als
bezahlte
Killer vom
Volk, den
Henkerslohn
kassiert,
sollten
die nicht
verdorren
am Galgen
an höchster
Stell,
damit
jeder
sehen
kann, wie
endet so
ein
mordender
Rebell?
-
- Denn
Völkermord
ist das größte
Verbrechen
auf Erden,
das
unter dem
Fünfzackstern
+ Kreuz
der ganzen
Welt
bekannt,
darum ist
jeder zur
Volkserhaltung
gefordert,
im eigenen
Land!
(Janssen)
Hier
sei an die Richteranklage
vom 12.12.2006
erinnert, wonach
der „BRD“-
Präs. Köhler
sich weigert
Art. 60 GG
umzusetzen,
indem er 648
Richter und
Verrichtungsgehilfen
in eigener Sache
des Hochverrats
sich selbst überführt,
aus dem Amt zu
entfernen und
der gesetzmäßigen
Strafe zuzuführen
hat, so selbst
zum Hochverräter
wird. Die
Umsetzung des
Hochverrats zum
Völkermord im
Gegenseitigkeitsprinzip
durch das
praktizierte Standes(un)recht,
das jeder
Recht außer
Kraft setzt?
Diese
Tatsache findet
ihre Bestätigung
durch das
BRD
– BVG selbst,
indem das höchste
Gericht der BRD
am 22.11.06 zu 153
Verfassungsbeschwerden,
die ca. 3000
Rechts- und
Strafrechtsfälle
zum Inhalt
haben,
geschrieben hat,
ich zitiere:
„Die
Entscheidungen
des BVG gehören
nicht zur öffentlichen
Gewalt.“
Die BRD-
Gewalten sind
demnach laut BVG
nur eine private
Vereinigung laut
ständiger
Rechtsprechung,
siehe dazu den
BVG- Beschluß
vom 11.08.1993
(BGBl
I S.
1473) zu
(B.Verf.
GE 1, 89
<90> und
B.Verf.GE
19,88,<90>)!?
Damit ist
durch das höchste
Gericht
festgelegt, daß
jede
Rechterlangung
nach den
bestehenden
Gesetzen in der
BRD im Land der
Deutschen für
deutsche Bürger
ausgeschlossen
ist, wie in
Terror- und
Schurkenstaaten
üblich.
EU
und EGM die übergeordnete
Völkermordinstanz?
Wer
da glaubt, die EU
mit dem EGM als
oberste
EU-
Rechtsinstanz
würde dem Recht
nach ihren
Gesetzen folgen,
hat sich getäuscht.
Ja, die EU-
Rechtsgewalten
übersteigen bei
weitem jede
Verbrechensvorstellung,
indem die
EMRK (Europäische
Menschenrechtskommission)
mit dem EGM (Europäischen
Gerichtshof für
Menschenrechte)
in kriminellster
Weise jedes
verbriefte Recht
verweigern,
obwohl die
sogenannten „Hohen
Vertragsschließenden
Teile“
nach
Art. 1 sich
verpflichtet
haben, die in
Abschnitt I der
Konvention
unterstehenden
Rechte u.
Freiheiten zu
garantieren.
So
ist
in Art. 6
der MRK für
Jedermann der
Anspruch auf
eine unabhängige
und
unparteiische,
nur auf Gesetze
beruhende
Gerichtsbarkeit
garantiert,
wobei das Urteil
öffentlich zu
verkünden ist.
In der Praxis
jedoch, wie
gleichermaßen
durch das
„BRD-BVG“
praktiziert, ist
dann zu lesen:
„Die
Beschwerde wird
für unzulässig
erklärt, diese
Entscheidung ist
endgültig und
unanfechtbar“
Die
Beschwerdeakte
wird dann 1 Jahr
nach der
Entscheidungsverweigerung
vernichtet.
Aktenvernichtung
nach einem (1)
Jahr also, um
jeden Beweis der
Hochverräter
und Volksmörder
zu vernichten?
Dazu
vom 25.10.06
unter:
-
Völkermord oder
Völkerrecht? -
Es
kommt nicht
darauf an, den
Unsinn, sondern
den Sinn des
herrschenden
Systems zu
erkennen! So
auch das
Interview des
Dr. A.H. Meyer
(M) mit dem ZD
– Präsident
Janssen (J) zum
Zentralrat der
Deutschen (ZD)
und das GG zu
Art. 120 und 139
GG
- Frage
des Dr.
Meyer (M) an
Janssen (J):
-
- „Wie
sehen Sie
die BRD?“
(J)
Nun, wenn Sie
sich das
Grundgesetz für
die BRD von 1949
ansehen und was
die BRD –
Gewalten heute
daraus gemacht
und abgeleitet
haben, werden
Sie erkennen,
dass gegen alle
verbrieften
Rechte gehandelt
wird, in der
Wirkung des
Hochverrats zum
systematischen Völkermord
durch Permanente
Handlungen gemäß
§§ 356, 336,
339, 345, 348,
258a StGB!
(M)
„Wie kommen
Sie zu derart
schwerwiegenden
Anschuldigungen?“
(J)
Nun, wie aus der
ZD- Satzung
ersichtlich,
auch durch das
Grundgesetz von
den Alliierten
so bestimmt,
sollte das Völkerrecht
(Art. 25 GG)
allen Gesetzen
vorgehen, zudem
alle
Staatsgewalt
laut Art. 20
Abs. 2 Satz 1 GG
vom Volk
ausgehen. Nur
das Volk, was
durch
Volksabstimmung
hätte umgesetzt
werden
können,
ist niemals
gefragt worden.
Im Gegenteil,
wie das BRD- BVG
1973 richtig
festgestellt
hat, ist das
Volk unter
Besatzungsdiktat
durch BRD –
Gewalten bis
heute unverändert
handlungsunfähig
gehalten. Die
Folgen der
durchgeführten
Ausländer-,
Asyl-, Terror-,
Holocaust-,
Kriegs-, Lügen-,
Schulden-,
Volksverhetzungs-,
Verpflichtungs-,
Vernichtungs-,
Lynch-,
Hochverrats- und
Völkermordpolitik
der BRD-
Gewalten sind überall
offensichtlich.
„Denn wer in
der Absicht
handelt, eine
nationale,
rassische Gruppe
als solche ganz
oder teilweise
zu zerstören,
begeht Völkermord
nach § 6 VstGB.
Wer zudem
unternimmt, die
auf dem
Grundgesetz (GG)
beruhende
Ordnung zu ändern,
begeht laut §
81/2 StGB
Hochverrat!“
(M)
Wie meinen Sie
das?
(J)
Nun, die Zerstörung
der
Kultur,
Zerstörung
aller
Industriezweige,
Handel, Gewerbe
und
Landwirtschaft,
des
Mittelstandes,
Zerstörung von
Volksvermögen
durch
Verprivatisierung
und feindlicher
Übernahme durch
Aktienschiebereien,
Zunahme der
Arbeitslosen,
Zerstörung der
Währung, des
Gerichtswesens
wider GVG u. GG,
der Arbeitsplätze,
Verarmung u Überschuldung
der lohnabhängigen
Bevölkerung,
mit niemals rückzahlbarer
unübersehbarer
Staatsverschuldung
(Zinsknechtschaft),
Zerstörung der
bismarckschen
Sozialsysteme,
der sich jetzt
der Auswanderung
der geistigen
deutschen Elite
anschließt,
sind das
Ergebnis der
BRD-
Gewaltenpolitik.
(M)
Sehen Sie da
nicht zu schwarz,
denn die BRD-
Politiker
sprechen doch
immer vom
reichsten Land,
das auf Grund
der
Kriegsereignisse
in moralischer
Pflicht steht?
(J)
Sie dürften die
von den
Alliierten
festgeschriebenen
Rechtsverhältnisse,
deren Kontroll-
und
Sperrgesetze
sich in Art.139
und 120 GG
wiederfinden,
nicht übersehen,
wonach die Beschlag-nahme hinsichtlich
der Besitz- oder
Eigentumsrechte,
Weisung,
Verwaltung,
Aufsicht oder
sonstiger
Kontrolle, auch
Vermögen
unterworfen ist,
das unter Zwang
oder Drohung übertragen
oder
rechtswidrig dem
Eigentümer oder
Besitzer
entzogen oder
erbeutet worden
ist, ohne Rück-sicht
darauf, ob diese
Handlungen in
Anwendung von
Rechtssätzen
oder im Wege von
Verfahren, die
den Schein des
Rechts zu wahren
vorgegeben, oder
in sonstiger
Weise
vorgenommen
wurden.
(M)
wollen Sie damit
zum Ausdruck
bringen,
daß die BRD-
Gewalten keine
Handlungs-
sondern nur
Verwaltungsbefugnisse
haben?
(J)
Ja, so ist die
Rechtsgrundlage
festgeschrieben,
da nur das Volk
selbst, das
seine Rechte
nicht einfordern
kann, weil durch
die BRD-
Gewalten
handlungsunfähig
gehalten, das
Recht dazu hat,
denn
weiter steht
unter Art. II
Satz 1 der
Alliierten:
„Sofern nicht
nachstehend
etwas anderes
bestimmt ist
oder sofern
nicht die Militärregierung
ihre Ermächtigung
oder Anweisung
dazu erteilt
hat, darf
niemand Vermögen
nehmen, damit
handeln, es
verkaufen,
vermieten, übertragen,
ausführen,
belasten oder
sonstwie darüber
verfügen, es
zerstören oder
den Besitz, die
Verwahrung oder
die Kontrolle
darüber
aufgeben.“
(M)
Wie ist das
Grundgesetz von
heute denn zu
werten, da der BRD- Präsident, die BRD – Kanzlerin, alle BRD – Politiker,
wie auch der
Prof. Dr.
Dr. Udo Di
Fabio als
Richter des BRD-
BVG
jetzt das
GG als
Verfassung sehen
wollen, die
somit als Staatsverfassung
die
Quelle für die
Legitimation
politischer
Herrschaft der
BRD- Gewalten
geworden ist?
(J)
Ein Grundgesetz
von den
Alliierten so
bestimmt, kann
zu keinem
Zeitpunkt eine
Verfassung
werden, da eine
Verfassung das
Volk sich nur
selbst geben
kann. Dies
ergibt sich
bereits aus dem Völkerrecht
(Art. 25 GG),
als
internationales
Recht.
Rechtsnormen
also, die in
Selbstbestimmung
die Beziehungen
zwischen Staaten
und anderen
gleichrangigen
Rechtsträgern
regelt. Völkerrechtssubjekte
sind daher
Staaten nach der
"Drei-Elementen-Lehre,"
wonach ein
Staatsreich,
ein Staatsvolk
und eine Staatsgewalt
vorhanden sein müssen.
Da die BRD-
Gewalt
weder ein
Staatsvolk noch
ein Staatsreich
hat, daher auch
keine
Staatsgewalt
nach Völkerrecht
ausüben kann,
kann die BRD-
Gewalt nur als
Gewalt ohne
Rechtsbefugnisse
bezeichnet
werden.
(M)
Aber das kann
doch nicht sein,
denn die BRD-
Gewalt handelt
doch im In- und
Ausland?
(J)
In der Tat gegen
alle
Rechtsnormen,
nur weil das
Volk es nicht
merkt, weil es
dumm und
handlungsunfähig
gehalten wird.
Zudem über
Volksverhetzungsmedien,
Irr- und
Falschlehren
belogen,
verraten,
betrogen und
entscheidungsunfähig
gemacht, um
durch Wahlen der
Parteien dies so
vom Volke
gewollt,
darstellen zu können,
als wundersame
Schuldbefreiung
der dubiosen
Volksvertreter.
Das Volk übernimmt
damit die
Verbrechensschuld
der Zwingherren
und Auftragsmörder
und bestätigt
mit der
Wahlstimme
zugleich, es so
gewollt zu
haben, den Völkermord
am eigenen
Volk?“ Ist das
des Volkes
Wille, Art.
20/2/1 GG?
(M)
Übertreiben Sie
nicht maßlos?
Die BRD wirkt
doch an der
Verwirklichung
der EU mit?
(J)
Ich wollte Sie hätten
Recht! Nur ich
kann die
Tatsachen nicht
verändern, denn
wie Sie sehen,
will die BRD-
Merkel jetzt mit
aller Gewalt
eine EU
–Verfassung
und einen EU-
Haftbefehl
durchsetzen, was
ihr nicht
gelingen wird,
da
das Experiment
der sogenannten
Europäischen
Union als das größte
Friedensprojekt
aller Zeiten
gepriesen, die
Zusammenschließung
aller Völker
von Reykjavik
bis Ankara in
einem
multinationalen
Bundesstaat, längst
als das größte
Kriegsprojekt
aller Zeiten
erkannt worden
ist. Denn die
Drahtzieher
dieses
„Experiments“
sind
keine
Europäer,
sondern ganz
andere Kräfte,
wie der letzte
30-jährige
Krieg von 1914
bis 1945 im
Waffengang der
verbrannten Erde
gegen
Deutschland
gezeigt hat,
wobei der
Kriegszustand
unverändert
besteht.
(M)
Dann verurteilen
Sie auch die
Friedenseinsätze
der Bundeswehr
im Irak, in
Jugoslawien, am
Hindukusch, am
Horn von Afrika
u.a. und jetzt
im Mittelmeer?
(J)
Sie sprechen von
Friedenseinsätze,
obwohl es hier
um Kriegseinsätze
fremde Mächte
geht, von den
BRD- Gewalten
gegen alle
Gesetze, als Söldnerheer
für fremde Mächte
sogar durch
Bezah-lung vom
deutschen
Steuerzahler
erzwungen, da
deutsche
Soldaten nur für
den
Verteidigungsfall
zugelassen sind?
Denn derartige
Handlungen
stehen nach Art.
26 GG sogar
unter Strafe,
als Hochverrat
gemäß § 81/2
StGB. Sie verstoßen
sogar gegen alle
Alliiertengesetze
in bezug auf
Deutschland,
siehe dazu die
Feindstaatenklauseln
und die HLKO.
(M)
Wie stufen Sie
denn die
Bedrohung vom
Iran ein?
(J)
Von wo die
Bedrohung
ausgeht, haben die letzten Ereignisse in Palästina und
Libanon und
nicht zuletzt im
Irak und in
Deutschland
gezeigt.
Sir
Hartley
Shawcross, der
Hauptankläger
in Nürnberg und
spätere General
-Staatsanwalt
Großbritanniens
brachte es auf
den Punkt,
er sagte:
„Wir, Großbritannien
haben
Deutschland den
Krieg erklärt
in der Absicht,
es zu vernichten
in Übereinstimmung
mit der Doktrin
vom
Gleichgewicht
der Kräfte. Und
wir wurden
ermutigt von
jenen
Amerikanern, die
Roosevelt
umgaben.“
Wiederholt sich
hier nicht immer
wieder das
gleiche
Spiel? Um
das
Gleichgewicht
der Kräfte zu
erwirken, wie
die dubiose
westliche
Wertegemeinschaft
immer wieder
betont? So sind alle Atom- EM – B und C –Waffen zu vernichten,
oder alle
Staaten haben
sich gleichermaßen
aufzurüsten,
nur so kann das
Gleichgewicht
hergestellt
werden. Denn man
kann von einem
Staat nicht
Verzicht
verlan-gen, den
man selbst nicht
will,
dies ist schon
aus
Selbstschutzgründen
völkerrechtswidrig.
(M)
Wie stellen Sie
sich denn die
Zukunft
bei Ihren
Ansichten vor?
(J)
Nun, wenn der
Wahnsinn zur
Methode wird,
ist jeder
Gedanke an Veränderung
aussichtslos.
Dies
hat sich bereits
wiederholt im
Wettrüsten des
Todes gezeigt.
Denn
auch hier gilt,
gegen Dummheit
und
Uneinsichtigkeit
kämpfen selbst
Götter
vergebens.
Wenn
der
Gleichheitsgrundsatz
nicht mehr gilt,
wie in den
zionistischen
Protokollen und
dem Talmud, wie
auch anderen
heiligen
Schriften als
deren Gesetz
vorgegeben, dann
ist der
Untergang der
Schöpfung nicht
mehr abzuwenden.
Da
ich aber die
Hoffnung auf das
Gute im Menschen
noch nicht
aufgegeben habe,
gibt es nur zwei
Möglichkeiten,
entweder „Nationale
Wende,“ oder
„Multikriminelles
Ende,“
siehe dazu auch
die Satzung und
GG zum ZD. Es
braucht
sicherlich eine
geraume Zeit, um
die Folgen der
60- jäh-rigen
Umerziehungspolitik
zur Selbstzerstörung
zu überwinden,
damit die
Pflicht der
Volkserhaltung
als Grundlage
der
Selbsterhaltung
wieder erkannt
und durchgeführt
werden kann.
Denn ohne Volk
kein Recht und
keine Zukunft.
(M)
Wie wollen Sie
das
verwirklichen?
(J)
Nun, durch den
Zentralrat der
Deutschen (ZD)
stehen sich
jetzt zwei
Gewalten gegenüber:
1.
Das Völkerrechtssubjekt des fortbestehenden Deutschen Reiches mit seinem Staatsvolk, jetzt
vertreten durch
den Zentralrat
der Deutschen (ZD),
2.
das
1990 sich selbst
ernannte Verwaltungsprodukt
BRD, vertreten durch dubiose Parteien, wie
von 1949 bis
1990 gemäß der
HLKO von den
Alliierten so
bestimmt.
Da
aber nach Art.
20 Abs. 2 Satz 1
GG
alle
Staatsgewalt vom
Volke ausgehen
sollte, nicht
von Parteien,
gibt es jetzt
die Möglichkeit,
zwischen Völkerrecht
oder Völkermord
zu wählen.
Denn
die Wähler
hatten bis jetzt
nur alle 4 Jahre
die Möglichkeit,
die
Farbzusammenstellung
der Parteien zu
bestimmen, bei
gleichbleibender
Parteienpolitik(!),
als Fortsetzung
des Krieges mit
anderen Mitteln.
(M)
Nun, Deutschland
ist die eine
Sache, nur
wie ist der
Frieden für
Europa und die
Welt zu
erreichen? (J)
Wo ein Wille
ist, ist auch
ein Weg! So
spricht der
russische
Prof. Dr.
Wjatscheslaw
Daschitschew von
der Achse Paris
– Berlin –
Moskau, wobei
ich noch die
vereinigte
Arabische Liga
mit Indien,
China u.a. dazu
heranziehen möchte,
denn wir dürfen
die Zerstörung
Amerikas durch
den weißen-, Rußland
durch den
roten- und
Deutschland
durch den roten-
mit dem weißen
Fünfzackstern,
der zum gelben Fünfzacksternenkranz
geführt hat,
als Vorstufe der
Weltherrschaft
unter dem
Sechszackstern,
nicht übersehen.
Nur
hier hat sich
etwas über die
Zeit ereignet, nämlich
zwei
kontinentale
Machblöcke die
sich jetzt gegenüber
stehen, als
Rettung der
Menschheit.
Denn,
wenn die
Ostachse sich
einig wird, hat
die Westachse
keine Möglichkeit,
das Ziel der
Weltherrschaft
zu erlangen.
(M) Glauben Sie wirklich an
so eine
Zukunftsversion?
(J)
Ja, denn je
schneller die
Zerstörung der
einzelnen Völker
ein Ende findet,
um die
Vereinigung zum
Überlebenskampf
zu ermöglichen,
um so geringer
die Schäden,
der durch Völkerverständigung
ohne
Klassenunterschiede
u.
Glaubensfanatismus
zum Wohlstand
aller Völker führen
wird.
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